Nächtliche Ausgangssperre ab 10. April 2021

Wie Ihr aus dem Medien sicher wisst, gilt seit dem 10. April 2021 eine nächtliche Ausgangssperre ab 21:00 Uhr bis aktuell 5:00 Uhr morgens.

Nach Nachfragen bei der Kreisleitstelle Siegen und der Corona-Hotline Siegen jeweils am 10. April 2021 stellt es sich uns so dar, dass die ehrenamtliche Arbeit im Umweltschutz (mit „Verpflegung von Tieren“) unter Einhaltung der sonstigen geltenen Regeln (Abstandsgebot usw.) gestattet ist, die Krötenwandung weiter zu begleiten.

Der Verein stellt dazu personalisierte „Passierscheine“ auf Vereinsbriefpapier aus. Inwieweit diese geeignet sind, bei Kontrollen zu einer positive Einschätzung seitens der Kontrolleure beizutragen, bleibt abzuwarten.

Nach meiner persönlichen Einschätzung sollte es sinnvoll sein, bei einer Kontrolle freundlich auf die explizit eingeholte Auskunft der Kreisleitstelle zu verweisen und um Rücksprache mit dieser zu bitten.

Eine rechtssichere Auskunft dazu können wir als Verein jedoch leider nicht geben.